Wie erlange ich eine Förderung der 24-Stunden-Pflege durch das Bundessozialamt?
Ab der Pflegestufe 3 und zwei ausgebildeten Betreuungskräften besteht die Möglichkeit beim Bundessozialamt Förderung für die 24h-Betreuung und Pflegegeld zu beantragen. Zusätzlich sind die mit der 24h-Betreuung verbundenen Kosten absetzbar. Informationen über die genauen Fördermodalitäten und auch Zuschüsse stehen auch in unserem DOWNLOAD-BEREICH für Sie bereit. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne auch telefonisch zur Verfügung.